Allgemeine Informationen
Die ergotherapeutische Behandlung ist eine Pflichtleistung der Grundversicherung der Krankenkasse, Unfall- und Militärversicherung. Eine Verordnung beinhaltet 9 Sitzungen, wobei bei positivem Ergebnis auch ein vorzeitiges Therapieende möglich ist.
Ergotherapie wird ärztlich verordnet & ist eine Leistung der Grundversicherung
Pro Jahr können laut Tarifvertrag pro Diagnose 4 Verordnungen à 9 Behandlungen durchgeführt werden. Sollte danach ein Bedarf zur Weiterbehandlung gegeben sein, muss vom behandelnden Arzt und Therapeuten ein Bericht an den Vertrauensarzt gesandt werden, um eine weitere Therapiebewilligung zu erhalten.
Die ärztliche Verordnung wird von uns direkt an Ihre Versicherung gesandt. Wenn sich die Versicherung innerhalb von 2 Wochen nicht zurückmeldet, gilt das Kostengesuch als angenommen. Auch die Rechnungsstellung erfolgt direkt durch uns an die Versicherung.
Selbstverständlich sind Sie auch als Privatpatient willkommen! Die Tarife erfahren Sie bei uns. Privatleistungen rechnen wir direkt in der Praxis ab. Sie erhalten eine Quittung bzw. für allfällige Leistungen aus der Zusatzversicherung einen Rückforderungsbeleg für Ihre Krankenkasse. Betreffend der Kostenübernahme erkundigen Sie sich bitte selbst bei Ihrer Krankenkasse.
ZSR Nr. Grundversicherung H815401